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STIFTUNG

ÖFFENTLICHE STIFTUNG FÜR DIENSTLEISTUNGEN HÖHLE VON NERJA

Unter der Bezeichnung „Öffentliche Stiftung für Dienstleistungen Höhle von Nerja“ wurde eine Organisation mit Stiftungscharakter und gemeinnützigem Zweck gegründet, deren Vermögen dauerhaft für die Verwirklichung der institutionseigenen allgemeinen Interessen bestimmt ist.

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Ziele der Stiftung Höhle von Nerja

Das Ziel der Stiftung ist die ganzheitliche Verwaltung, Erhaltung und rationale Nutzung der Höhle von Nerja und der zugehörigen Grundstücke, hauptsächlich zu touristischen Zwecken, ihre geologische und archäologische Erforschung, sowie die kulturelle und soziale Förderung, insbesondere in der Gemeinde Nerja. Zusätzlich umfasst es die ganzheitliche Verwaltung, Erhaltung und Nutzung des Museums von Nerja, das Eigentum dieser Einrichtung ist.

Verwaltung der Stiftung Höhle von Nerja

Die Gründungsinstitutionen der Öffentlichen Stiftung für Dienstleistungen Höhle von Nerja sind: die Unterpräfektur der Regierung in Málaga, die Stadtverwaltung von Nerja und die Provinzialverwaltung von Málaga. Der Vorstand ist das Leitungs-, Vertretungs- und Verwaltungsorgan der Öffentlichen Stiftung für Dienstleistungen Höhle von Nerja. Dieser Vorstand setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen, zuzüglich eines Sekretärs, der kein Vorstandsmitglied ist und als Staatsanwalt durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Einrichtung fungiert. Die 21 Mitglieder sind:
  • Unterpräfekt der Regierung in Málaga, der den Vorsitz führt.
  • Bürgermeister-Präsident der Stadtverwaltung von Nerja, der die erste Vizepräsidentschaft innehat.
  • Präsident der Provinzialverwaltung von Málaga, dem die zweite Vizepräsidentschaft zukommt.
  • Regierungsdelegierter der Junta de Andalucía in Málaga.
  • Ein Vertreter der Kulturdelegation in Málaga der Junta de Andalucía.
  • Ein Vertreter der Tourismusdelegation in Málaga der Junta de Andalucía.
  • Der Stadtrat für Tourismus der Stadtverwaltung von Nerja.
  • Der Bürgermeister von Maro.
  • Ein Vertreter der Akademie der Schönen Künste von San Telmo.
  • Ein Vertreter der Universität von Málaga.
  • Der Geschäftsführer der Höhle von Nerja.
  • Der Konservator der Höhle von Nerja.
  • Der Rechnungsprüfer.
  • Außerdem obliegt es dem Leiter jeder der Gründungsinstitutionen – d.h. dem Unterpräfekten der Regierung in Málaga, dem Bürgermeister-Präsidenten der Stadtverwaltung von Nerja und dem Präsidenten der Provinzialverwaltung von Málaga – zwei Vorstandsmitglieder zu ernennen, die die Eigenschaft als gewählte Mitglieder haben.
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